Einsatz Nr. 31 / 2023
Am 11. September 2023 um 03.14 Uhr wurden der Löschzug der Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr Rübenach zu einem Wohnungsbrand nach Metternich alarmiert. Zudem war auch ein aufgeschlagener Gashahn gemeldet.
Vor Ort bestätigte sich die Lage nicht, es war nicht zu einem Brand gekommen, auch ein Gasaustritt war nicht feststellbar. Die Bewohner des Hauses und 35 Einsatzkräfte wurden wegen einer böswilligen Alarmierung für nichts aus dem Schlaf gerissen.
An dieser Stelle sei ein Blick ins Strafgesetzbuch, § 145 Abs. (1) erlaubt:
Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Notrufmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt!