Am Montag, 04. Februar 2013 um 22.32 Uhr wurde die Freiw. Feuerwehr Rübenach mit dem Stichwort Gebäudebrand in die Aachener Straße alarmiert. Ein Passant war durch piepsende Rauchmelder in dem Objekt auf den Brand aufmerksam geworden und hatte sofort die Feuerwehr und den Eigentümer alarmiert. In dem Bürogebäude war es durch einen (vermutlich versehentlich) eingeschalteten Herd zu einem Küchenbrand gekommen. Noch vor Eintreffen der Feuerwehr bekämpfte der Eigentümer den Schwelbrand mit einem Feuerlöscher. Die Feuerwehr kontrollierte anschließend die Brandstelle und belüftete das Gebäude mit einem Überdrucklüfter. Schon um 22:50 Uhr war der Einsatz beendet. Für die ebenfalls alarmierten Kräfte der Berufsfeuerwehr Koblenz und der Freiw. Feuerwehr Güls war kein Einsatz erforderlich.
Auch bei diesem Einsatz hat sich wieder gezeigt: Rauchmelder sind unverzichtbar – hier haben sie eine frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr ermöglicht, so dass nur ein geringer Sachschaden entstanden ist. Seit 12. Juli 2012 besteht in Rheinland-Pfalz eine Rauchmelderpflicht für Wohngebäude – wie man aber bei diesem Einsatz sieht ist deren Installation aber auch in gewerblichen Objekten absolut empfehlenswert.